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Reiserücktrittsversicherung

Für den Fall, dass Sie unerwartet stornieren müssen

Manchmal geschehen kurz vor Ihrer Abreise oder während Ihres Aufenthalts Dinge, aus denen Sie Ihre Reise nicht antreten können oder aus denen Sie Ihren Urlaub vorzeitig beenden müssen. Dann ist es gut, wenn man sich auf eine Reiserücktrittsversicherung verlassen kann.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann von Anker Insurance erworben werden.

In den Versicherungsbestimmungen finden Sie die Situationen, gegen die Sie versichert sind und die, für die die Versicherung nicht gilt.
Auf der Versicherungskarte finden Sie eine kurze Zusammenfassung der versicherten und nicht versicherten Situationen.

Was schließt die Versicherung ein?

Sie sind gegen die Kosten für die Stornierung Ihrer Reise und die vorzeitige Beendigung Ihrer Reise versichert.

Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung?

Gegen schwere Erkrankungen sind Sie vom Moment des Versicherungsabschlusses bis zum Beginn Ihrer Reise versichert. Zusätzlich sind Sie während Ihrer Reise gegen eine frühzeitige Beendigung des Urlaubs versichert. Die Start- und Endtermine Ihrer Reise sind auf Ihrer Reservierungsbestätigung vermerkt. In welchen Situationen gilt die Versicherung?

Sie sind gegen Stornierungsgebühren versichert, wenn Sie Ihre Reise aus folgenden Gründen absagen müssen:

  1. Sie, ein Verwandter ersten Grades, ein Verwandter zweiten Grades oder ein Mitbewohner sterben, erkranken schwer oder werden bei einem Unfall schwer verletzt.
  2. Ein Verwandter dritten Grades stirbt.
  3. Sie oder Ihr Partner erfahren nach der Reisebuchung, dass Sie schwanger sind, und dass diese Schwangerschaft Ihre gebuchte Reise direkt beeinflusst.
  4. Sie, ein Mitbewohner oder ein Kind aus Ihrem Haushalt müssen sich einer medizinisch notwendigen Operation unterziehen.
  5. Ihnen wird innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn unerwartet eine Mietunterkunft oder ein neues Haus zugewiesen. Sie sind auch versichert, falls Sie während Ihrer Reise persönlich bei der Schlüsselübergabe Ihrer bisherigen Wohnung anwesend sein müssen. Allerdings NUR für den Fall, dass Sie selbst keinen Einfluss auf den Termin der Übergabe oder der Fertigstellung haben.
  6. Der Gastgeber oder die Gastgeberin, der/die im Ausland lebt und bei dem/der Sie während Ihrer Reise wohnen sollten, erkrankt schwer, erleidet bei einem Unfall schwere Verletzungen oder stirbt und kann Sie deshalb nicht mehr aufnehmen.
  7. Sie können aus medizinischen Gründen unerwartet nicht die für Ihr Urlaubsziel erforderliche Impfung vornehmen lassen. Sie hätten von diesen Gründen vorher auch nicht wissen können.
  8. Ihnen kann unerwartet und ohne eigenes Verschulden kein Visum für Ihr Reiseziel ausgestellt werden.
  9. Sie werden ohne eigenes Verschulden arbeitslos und verlieren so Ihre Anstellung.
  10. Ihnen wird nach einer Phase der Arbeitslosigkeit eine neue Stelle angeboten und Ihr neuer Arbeitgeber ist mit Ihrer gebuchten Reise nicht einverstanden, da Sie an den geplanten Urlaubstagen anwesend sein müssen. Die Arbeitsstelle muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen und mindestens sechs Monate lang ausgeübt werden.
  11. Ihre dauerhafte Beziehung oder Ehe endet unerwartet. Mit „dauerhafter Beziehung“ meinen wir eine Beziehung, die einen gemeinsamen Haushalt einschließt, wie es durch den Nachweis eines entsprechenden Eintrags in einem Personenregister nachgewiesen werden kann.
  12. Sie verlieren am Abreisetag Ihre Reiseunterlagen und teilen dies unverzüglich der Polizei mit.
  13. Ein oder beide Elternteil(e) oder ein oder mehrere Kind(er) benötigen unerwartet eine dringende Versorgung, die nur Sie selbst leisten können.
  14. Das private Verkehrsmittel, mit dem Sie Ihre Reise antreten wollten, fällt innerhalb von 30 Tagen vor Abreisedatum durch ein äußeres Schadensereignis als Option aus. Das Verkehrsmittel kann auch nicht rechtzeitig repariert oder ersetzt werden. Ein „äußeres Schadensereignis“ ist z. B. ein Zusammenstoß, ein Sturm oder ein Diebstahl. Es schließt jedoch nicht Fahrzeugpannen, mechanische Defekte o. ä. ein. Sie benötigen eine entsprechende Bestätigung des Anker Alarm Centers, um dafür infrage zu kommen.
  15. Sie oder eine andere versicherte Person müssen wegen eines Sachschadens an einem Ihrer Liegenschaften, (Miet-)Wohnungen oder Geschäftsgebäude persönlich vor Ort anwesend sein. Sie benötigen eine entsprechende Bestätigung des Anker Alarm Centers, um dafür infrage zu kommen.

Sind Sie für eine Entschädigung berechtigt, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen? Dies gilt nur in den folgenden Situationen;

  1. Sie, ein Verwandter ersten Grades, ein Verwandter zweiten Grades oder ein Mitbewohner sterben, erkranken schwer oder werden bei einem Unfall schwer verletzt.
  2. Ein Verwandter dritten Grades stirbt.
  3. Bei Ihnen oder Ihrem Partner treten in der Schwangerschaft Komplikationen auf.
  4. Sie, Ihr Partner oder ein Kind aus dem Haushalt müssen sich unerwartet einer medizinisch notwendigen Operation unterziehen.
  5. Der Gastgeber oder die Gastgeberin, der/die im Ausland lebt und bei dem/der Sie während Ihrer Reise wohnen sollten, erkrankt schwer, erleidet bei einem Unfall schwere Verletzungen oder stirbt.
  6. Sie müssen zurückkehren, da an Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz schwere Schäden entstanden sind.

Sie können eine Reiserücktrittsversicherung direkt zu Ihrer Online-Buchung oder Ihrer telefonischen Reservierung mitbuchen.

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